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Droht Ihnen ein Fahrverbot
Ist Ihnen bekannt, dass mittlerweile Fahrverbote bis zu einer Dauer von 6 Monaten ausgesprochen werden können, sofern es aufgrund eines Verkehrsunfalles zu einer fahrlässigen Körperverletzung des Geschädigten/der Gegenseite kommt?
Wenn ja, dann sind Sie bei uns in den richtigen Händen und wir heißen Sie herzlich Willkommen auf unserer Homepage.
Seit vielen Jahren vertreten wir Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, im Besonderen auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes.
Auch wenn Sie der Auffassung sind, dass z. B. bei einem Verkehrsunfall der Gegenseite nicht viel passiert ist und Ihre Haftpflichtversicherung den Unfall schon richtig reguliert, so ist es dennoch sinnvoll, wegen des dann gegen Sie eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens/Strafverfahrens z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, unverzüglich einen Rechtsanwalt/Verteidiger aufzusuchen, um sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Bei einem Verkehrsunfall – auch nur mit leichtesten Verletzungen – droht ein sechsmonatiges Fahrverbot, sofern der Geschädigte Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigt.
Da aufgrund beruflicher und/oder privater Verpflichtungen die meisten Menschen ein bis zu 6 Monate dauerndes Fahrverbot nicht überbrücken können, ist es mehr als sinnvoll, eine mögliche Aussage vor der Polizei genau abzuwägen, um drohendes Unheil im Form eines Fahrverbotes abzuwehren.
Vor diesem Hintergrund ist es geradezu Pflicht stets einen mit Verkehrsunfällen vertrauten Anwalt/ Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren und diesen um Rat zu fragen, um im Vorfeld bereits das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Kanzleiteam.
Rechtsanwalt
Felix Schmidt
- Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsunfälle -